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offline feuersturm
Barschfischer


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Geschrieben Mittwoch, Dezember 26, 2007 @ 21:37:45  

wie legal ist die selbsthakmontage?

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Zander
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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 11:03:33  

Die Selbsthakmontage ist eine normale Montage.
Dazu gibt es keine weitere Bestimmung im Fischereigesetzt meines
Wissens nach.
offline feuersturm
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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 11:23:06  

das fischereigesetz sagt dazu nix aber in der gewässerordnung steht dazu was.
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Zander
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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 11:53:44  

Was steht denn da ?
offline feuersturm
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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 12:03:32  

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3.1. Anzahl der Angelgeräte

Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen (§ 7 Abs. 2 BbgFischO). Unbeköderte Reserveangeln dürfen mitgeführt werden. Die Verwendung von Geräten, die den Anhieb selbsttätig setzen, ist verboten. Inhabern von Sonder-, Begleit- bzw. Jugendfischereischeinen ist nur der Gebrauch von zwei Friedfischangeln gem. 3.2.1 oder einer Flugangel nach 3.2.3.1 gestattet.

ganz klare formulierung ,oder?

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Zander
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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 12:14:29  

Hallo, ja der text ist mir auch bekannt

eine angel mit rolle und mit einer festbleimontage ist jedoch keine gerätschäft, die den anhieb selbstständig setzt. das wäre zb soetwas, dass die rute zurückschnipsst wenn der fisch beißt.
"seöbsthakmontage" ist kein juristischer begriff sonder eine worterfindung die im anglerjargon genutzt wird.

offline feuersturm
Barschfischer


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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 16:08:50  

ich hab das nicht verfasst und ich denke auch nicht dass so eine regelung sinnvoll ist.
aber wenn ein schweres blei den fisch zum haken zwingt ist für mich ganz klar das dies wohl als gerät zum anieb zu zählen ist.
mir ist schleierhaft was daran so verwerflich sein soll ,den dadurch wird der köder wenigstens nicht geschluckt .

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Zander
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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 16:13:33  

Hallo nochmal
Eine Selbsthakmontage ist keine "Gerätschaft die den Anhieb selbstständig setzt" und ist somit legal.
Ein schweres Blei ist kein Gerät sondern ein Bleigewicht. Eine Definition eines Geräts oder einer Gerätschaft trifft auf ein Blei nicht zu. Wenn der Fisch beißt wird kein mechanischer oder elektronischer Vorgang in Gang gesetzt, welches einen automatischen Anhieb erfolgen lassen könnte.
offline feuersturm
Barschfischer


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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 16:29:03  

wie diese bestimmung von jedem einzelnen interpretiert wird ist mir schlußendlich egal .
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Zander
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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 16:49:50  

Jedenfalls kann man sagen, dass es legal ist und nicht illegal und dass es sich bei der festbelimontage um keine gerätschäft zur automatischen anhiebsetzung handelt. anderes ist falsch - fg
offline feuersturm
Barschfischer


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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 16:56:32  

klar hat da jeder wohl eine andere sichtweise, deshalb auch meine frage wie legal die selbsthakmontage ist.
du denkst is legal und das ist auch soweit okay
leider haber die anderen dazu wohl eher keine meinung
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Zander
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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 17:29:12  

Ja , denkst du denn , es ist nicht legal ?
Wenn ja, wie begründest du das ?
offline feuersturm
Barschfischer


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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 17:39:04  

ich sag mal so ein flaues gefühl hab ich da eigentlich nicht aber ein wortklauber als kontrolleur könnte da so einiges unwohlsein verursachen
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offline feuersturm
Barschfischer


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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 17:46:00  

ich verstehe unter dieser regelung ,dass der angler selber anschlagen muss damit der fisch hakt.

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Zander
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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 18:25:13  

Quote:
Erstellt von feuersturm

ich sag mal so ein flaues gefühl hab ich da eigentlich nicht aber ein wortklauber als kontrolleur könnte da so einiges unwohlsein verursachen

Kontrolleure kennen sich mit dem Gesetz aus. Im Zweifelsfall bekommst du vor Gericht Recht zugesprochen

offline Barsch Hunter
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Geschrieben Donnerstag, Dezember 27, 2007 @ 19:27:44  

So, ihr wolltet auch andere Meinungen:
Ich finde die Selbsthakmontage völlig in ordnung, oder dem thread entsprechen "legal"! Die meisten Karpfenangler setzen sowieso noch einen kleinen anhieb, nur ein ruck aus dem Handgelenk, damit sie sicher gehen, das der Fisch auch sicher gehakt wurde. Wenn es nicht als waidgerecht gelten würde, denkt ihr das man in der heutigen Gesellschaft noch nichts dagegen getan hätte! Seht doch wie der Wels kritisiert wird, nur um von der Kormoranplage abzulenken! Also ob legal oder nicht legal, für mich ist entscheident ob es waidgerecht ist oder nicht! Ob Ich nun den Anschlag ausübe oder das einen Teil mein Blei das übernimmt......ist doch im Entdefekt völlig egal, also im HGrundlegenden Sinne.

MFG Barsch Hunter
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