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1 Geschrieben Montag, Februar 12, 2007 @ 04:01:33  

am 22.12.1985 erlitt Herr H.J.- Kaehler durch einen Jagdunfall verursacht (durch seinen Jagdkollegen U.D...) Titz, so die Schilderung des Jägers.Einen Kopfschuß mit schwere Verletzungen, infoge dieses Schusses von Herrn U.Doh....drangen 14 Schrotkugeln in den Kopf des Opfers ein.Sie möchte mehr erfahren.....?Oder können sich an den Fall erinnern...?Desweiteren ist bekannt das seine Jagdlust in im Sinne der Jagdordnung und Vorschriften nicht entsprechend verläuft.Für ihn zählt alles unter Freiwild,seine Vorlieben Haustiere(Hunde)in Begleitung des Hundeführers/Hundebesitzer abzuschiessen.

"Sein" (gepachtetes!) Revier sauber halten? Die ständig kleiner werdende Restnatur gehört - schonender Umgang damit vorausgesetzt - ALLEN, die sich daran erfreuen möchten. Sie ist ganz bestimmt NICHT Eigentum der Jagdpächter, einer bewaffneten, finanziell und lobbymäßig übermächtigen, ethisch und moralisch jedoch sehr zweifelhaften Hobbytruppe, die sich anmaßt, über Leben und Tod unserer Mitbürger Wild- und Haustiere zu richten. U. a. durch den letzten deutschen Lynchjustizparagraph 23 BJagdG (Jagdschutz), der das Töten "wildernder" Hunde und "revierender" Katzen fast ohne jede Kontrolle erlaubt.


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*Titz Rolf
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2 Geschrieben Montag, Februar 12, 2007 @ 04:29:12  

12.07.2005: Jäger bedrohte Fußgänger mit Waffe

75-Jähriger bedrohte Fußgänger mit Waffe

Zu einem Streit kam es am Montag Abend im Waldgebiet bei Lüdendorf (Treuenbrietzen) verbalen Auseinandersetzung zwischen 75-jährigen einem Jäger und einem Fußgänger. Grund dieser Auseinandersetzung war der nicht angeleinte Bernasennenhund des Fußgängers. Der Jäger hatte den Fußgänger aufgefordert, seinen Hund anzuleinen. Da der 53-Jährige den Hund nicht anleinte, schoss der 75-jährige Jäger von seinem Hochsitz aus mit einer Langwaffe in Richtung des Fußgängers. Nach Angaben des Fußgängers soll ca. 15 Meter neben ihm das Geschoss im Feld eingeschlagen haben. Eine Suche nach dem Geschoss durch die Polizei verlief ohne Erfolg. Verletzt wurde niemand.

Der Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen. Da er betrunken war, wurde eine Blutprobe angeordnet. Die Langwaffe, die er bei sich trug und alle weiteren Waffen, die sich in seinem Besitz befanden, wurden sichergestellt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Potsdam wurde der Tatverdächtige am Dienstag Morgen wieder entlassen.
Quelle: Märkische Allgemeine, 12.07.2005


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*Titz Rolf
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3 Geschrieben Montag, Februar 12, 2007 @ 04:37:00  

02.03.05:Schrot-Schuss vertreibt Frauchen und Hund

Jäger: Muss Revier sauber halten / Polizei ermittelt

Gegen 10.45 Uhr am Montag fiel der Schuss, und Ursula Henning war "wie vom Donner gerührt". Ihre Hündin Gina war in Babenhausen auf ein Feld gelaufen, auf dem drei Hasen Hochzeit feierten. Das Feld gehört zum Revier von Jäger Dieter B. (Name geändert). Und den stören "wildernde Hunde" seit Jahren. "Ich muss doch mein Revier sauber halten", sagt der Waidmann, der angibt, in die Luft geschossen zu haben. Womöglich nicht zum ersten Mal. Die Polizei ermittelt. (...)

Quelle: Neue Westfälische Zeitung, nw.news.de, 02.03.2005 (Auszug)

Leserbrief Astrid Krämer, Initiative jagdgefährdeter Haustiere:

Lodengrüne Feudalherrschaft in Deutschlands Restnatur

Derartige Beschwerden erreichen die Initiative jagdgefährdeter Haustiere täglich. Abgesehen von möglicher Nötigung und Personengefährdung hat dieser Jäger auch den eigenen Reihen weiteren Image-Schaden zugefügt, denn das Ansehen der Hobbyjäger sinkt gerade durch solche Ramboaktionen rasend schnell.

"Sein" (gepachtetes!) Revier sauber halten? Die ständig kleiner werdende Restnatur gehört - schonender Umgang damit vorausgesetzt - ALLEN, die sich daran erfreuen möchten. Sie ist ganz bestimmt NICHT Eigentum der Jagdpächter, einer bewaffneten, finanziell und lobbymäßig übermächtigen, ethisch und moralisch jedoch sehr zweifelhaften Hobbytruppe, die sich anmaßt, über Leben und Tod unserer Wild- und Haustiere zu richten. U. a. durch den letzten deutschen Lynchjustizparagraph 23 BJagdG (Jagdschutz), der das Töten "wildernder" Hunde und "revierender" Katzen fast ohne jede Kontrolle erlaubt.

Je mehr dieser Meldungen kommen, um so schlechter wird der Ruf der Jäger. Gut so. Die Lodengrünen lavieren sich auf diese Art schneller ins Aus als sie schießen können - und die Reihen der Gegner füllen sich täglich. Nach der Novellierung des Bundesjagdgesetzes sprechen wir uns dann wieder.
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*Titz Rolf
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4 Geschrieben Montag, Februar 12, 2007 @ 04:38:37  

25.02.05: Statt Wildschwein Jäger erschossen

BILD 25.02.2005

25.02.05: Fahrlässige Tötung - Jäger verurteilt

Freiheitsstrafe

Ein Jäger aus Hamburg ist gestern vom Amtsgericht Parchim wegen fahrlässiger Tötung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Nach Auffassung des Richters hat der 41jährige Angeklagte den Tod seines 52jährigen Jagdkollegen grob fahrlässig verursacht. Er habe in Richtung eines Rapsfeldes geschossen, obwohl er gewußt habe, daß sich andere Jäger auf der gegenüberliegenden Seite befunden hätten. An der Jagd im August 2004 in Jarchow (Kreis Parchim) hatten sich insgesamt sechs Jäger beteiligt. Sie waren auf der Pirsch nach Schwarzwild.
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*Titz Rolf
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5 Geschrieben Montag, Februar 12, 2007 @ 12:41:15  

Je mehr dieser Meldungen kommen, um so schlechter wird der Ruf der Jäger. Gut so. Die Lodengrünen lavieren sich auf diese Art schneller ins Aus als sie schießen können - und die Reihen der Gegner füllen sich täglich. Nach der Novellierung des Bundesjagdgesetzes sprechen wir uns dann wieder.
Wir freuen uns auf Meldungen über Jagddelikte aus Titz.....Jäger im Visier der
Öffentlichkeitsaufklärung

wir sind Gegener der Lodengrünen Gesetzesbrecher
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6 Geschrieben Montag, Februar 12, 2007 @ 13:41:36  

Mit Drohungen und Anpöbeleien versuchen Hobby-Jäger Spaziergänger aus ihren Revieren fernzuhalten. Mit fadenscheinigen Begründungen und falschen Behauptungen, nicht selten mit vorgehaltener Waffe, werden Tierhalter genötigt, ihren Hund anzuleinen, obwohl der oft besser erzogen ist als so mancher Jäger-Hund. Nur: »Jagdrevier« ist mit wenigen Ausnahmen überall, wo Landschaft noch nicht überbaut und versiegelt ist. Jede Freifläche, jedes Feld, jeder Feldweg, jede Wiese, jedes Bachtal ist auch »Revier«, zu dessen Verteidigung sich die Pächter und ihre Helfeshelfer berufen fühlen.
Titz-Jackerath

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