http://www.stuttgart-tourist.de/extra/award/2008/index.html
Wieder einmal sind die zeichnenden Schreiber oder schreibenden Zeichner gefragt:
Eingesendet werden können bis zu sechs Arbeiten, je drei Cartoons und Karikaturen zum Thema "Die Welt des Weines" Einsendeschluss ist der 15. Mai
Die genauen Ausschreibungsbedingungen könnt ihr auf o.g. webseite nachsehen, ebenso die üppig bemessenen Preisgelder.
1. Titel des Wettbewerbs ist STUTTGART AWARD 2008 für Cartoon und Karikatur. Das Thema lautet „Die Welt des Weines“.
2. Als Teilnehmer sind professionelle und halb-professionelle Cartoonisten und Karikaturisten zugelassen.
3. Einsendeschluss: Die Arbeiten müssen bis zum 15. Mai 2008 bei der Stuttgart-Marketing GmbH eingegangen sein.
4. Jeder Teilnehmer darf bis zu drei Cartoons und bis zu drei Karikaturen, also insgesamt sechs Arbeiten einsenden.
5. Mindestformat: 210 x 297 mm, Höchstformat: 297 x 420 mm. Die Werke dürfen nicht gerahmt sein.
6. Technik: frei.
7. Angenommen werden Originale, handsignierte Kopien und digital erstellte Werke. Anforderungen an digitale Arbeiten: Auflösung von mind. 300 dpi/DIN A5. Farbraum: RGB, Format: jpeg oder pdf. Bei E-Mail-Versand maximal 5 MB pro Mail.
8. Textkarikaturen können in beliebiger Sprache verfasst werden. Es muss jedoch eine Übersetzung in englischer Sprache beigefügt sein.
9. Name, Anschrift, E-Mail-Kontakt und Telefonnummer des Künstlers müssen jeweils auf der Rückseite der Arbeit angegeben sein. Beim Versand per E-Mail müssen diese Angaben in der Mail enthalten sein.
10. Beizufügen sind eine Kurzbiografie und ein Foto (oder eine Selbstkarikatur) des Autors.
11. Zugelassen sind nur eigene Werke des Autors.
12. Die Preisträger werden von einer unabhängigen Jury unter Wahrung der Anonymität der Künstler ermittelt.
13. Preise 1. Preis: € 5.000 2. Preis: € 3.000 3. Preis: € 2.000 Außerdem werden 10 Sonderpreise vergeben.
14. Die prämierten Werke gehen in das Eigentum der Stuttgart- Marketing GmbH über.
15. Ausgewählte Werke werden ausgestellt. Außerdem erscheint ein Wettbewerbskatalog. Jeder Künstler, dessen Arbeit in der Ausstellung oder im Katalog gezeigt wird, erhält ein kostenloses Belegexemplar des Katalogs.
16. Es ist vorgesehen, ausgewählte Arbeiten für einen guten Zweck zu versteigern, vorausgesetzt, der Teilnehmer lehnt die Versteigerung seiner eingereichten Arbeiten bei der Anmeldung zum Wettbewerb nicht ausdrücklich ab.
17. Rücksendungen von Originalen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Autors bei der Anmeldung zum Wettbewerb.
18. Der Wettbewerbsteilnehmer gestattet dem Veranstalter, die von ihm eingereichten Arbeiten für nicht-kommerzielle Zwecke, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb stehen, zu veröffentlichen.
19. Mit der Einsendung von Werken zum Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer automatisch mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Autor damit auch der Ausstellung seiner Werke und deren Abdruck im Wettbewerbskatalog zustimmt.
20. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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