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Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf PC
1:56 PM, 13.8.2010
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Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen kappte jetzt allen Hartz IV Empfängern die Vision sie würden einen PC vom Amt bezahlt bekommen. Das Landesgericht ist der Meinung dass ein PC zur geordneten Haushaltsführung nicht notwenig sei und somit bekommen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen auch keine kosten erstattet wenn sie sich einen PC als Erstanschaffung beantragen. Ursprung war eine Hartz-4 Empfängerin die vor Gericht klagte und somit erreichen wollte einen PC-Grundlehrgang und einen neuen PC mit allen Zubehör zu erhalten. Leider gilt ein PC nicht zur Erstausstattung einer Wohnung und somit fließen auch keine Gelder. Allerdings wurde bisher nur entschieden dass die klagenden keine Prozesskosten Beihilfe erhalten wird über das eigentliche muss jetzt das Sozialgericht entscheiden.
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